Hospiz Göppingen
Hospiz Göppingen

Das Ziel

„… Alle Menschen müssen sterben, nur ich nicht!... „ lautet das unausgesprochene Kredo, mit dem die meisten von uns leben. Unausweichlich aber ist die Tatsache, dass unser irdisches Leben begrenzt ist. Unvorbereitet geraten wir häufig in diese Lebensendphase mit dem Ergebnis, dass 90 % aller Menschen in Deutschland im Krankenhaus oder auf dem Weg dahin sterben, obwohl sie ihre letzte Lebensphase eigentlich gerne in vertrauter Umgebung, am besten zuhause, verbringen möchten.

Seit Jahren leistet der ‚Förderverein Hospizbewegung Göppingen e. V.’ großartige Arbeit in der Betreuung von Menschen in der Lebensendphase, sei es in der häuslichen Umgebung oder auch in der Klinik. Wenn Pflege und Betreuung zuhause nicht mehr möglich ist, bietet ein stationäres Hospiz den geborgenen Rahmen, in dem in der Lebensendphase alle Bedürfnisse erfüllt werden können: spirituelle Begleitung, liebevolle pflegerische Betreuung, Linderung aller quälenden Symptome, insbesondere der Schmerzen, so dass ein erfülltes Leben bis zum Ende möglich ist.

Um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen, hat der Verein ambulantes Hospiz als Bestandteil seiner Satzung die Aufgabe aufgenommen, ein stationäres Hospiz im Landkreis Göppingen zu gründen. Um diesen Auftrag umzusetzen, wurde aus dem ambulanten Hospiz heraus der Verein ‚Hospiz im Landkreis Göppingen e. V.’ gegründet, in dem von vorne herein alle Kirchen, alle politischen Gruppierungen und alle sozialen Einrichtungen mit vertreten sind.

Mit der ersten Woche des stationären Hospizes im Landkreis Göppingen möchten wir Sie über Ziele und Pläne des stationären Hospizes informieren und Sie gleichzeitig bitten, dieses wichtige Anliegen durch persönliches und finanzielles Engagement zu unterstützen.

 

Hospiz Göppingen

Telefon: (07161) 98619-10 - info@hospiz-goeppingen.de

PDF Icon Download Mitgliedsantrag

Die Mitgliedserklärung kann innerhalb 14 Tagen formlos widerrufen werden und ist 3 Monate vor Jahresende schriftlich zu kündigen. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung